Schlagwort: Vorsteuer

  • Vorsteuer und Briefkastenfirma

    Hohe Vorsteuerrechnungen sind äußerst vorsichtig zu prüfen. Ist die Vollständigkeitsprüfung durch den die Vorsteuer geltend machenden Unternehmer erfolgreich und sogar das gesetzte Steuersignal des Rechnungssteller korrekt, so entfällt dennoch sein Anspruch auf Vorsteuer, wenn die Rechnungsstellerin nur ein Schein- oder Briefkastenfirma ist.

  • Vorsteuer – Vorgangsnummer genügt nicht

    Jeder Unternehmer, der Vorsteuer aus einer Rechnung geltend machen will, muß diese auf Vollständigkeit prüfen. Allzu oft läßt sich das Finanzamt Zeit bei der Vergabe einer Steuernummer. Der Unternehmer – will oder kann er nicht warten – kann dann entweder gleich wieder Insolvenz anmelden, oder der Kunde kann dem Unternehmer den Betrag nur netto auszahlen.

  • Vorsteuer – verschärfe Anforderungen!

    Obwohl der Gesetzestext es nicht eindeutig ausformuliert ist und der Europäische Gerichtshof die liberale Auslegen gegenüber der formellen Anforderung zuläßt, ist der Bundesfinanzhof anderer Auffassung.

  • elektronische Rechnung

    Die Europäische Kommission will elektronische Rechnungen denen auf Papier gleichstellen. Das heißt: In Zukunft können Sie Ihre Rechnungen ohne weiteres per E-Mail an Ihre Kunden senden. Und Sie können die Umsatzsteuer aus elektronischen Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen. Noch mehr: