Fehlentwicklungsprävention

Der Begriff „Fehlentwicklungsprävention“ findet sich häufig in der Medizin, aber sie gehört in jedes Unternehmen.

Da häufen große Unternehmen milliardenschwere „Altlasten“ mit sich herum ( GM, wo jeder gekündigte Mitarbeiter, solange eine Lohnfortzahlung erhält, bis er einen neuen Job gefunden hat. Oder die Großbanken, die „wertlose Wertpapiere“ in Ihren Kellern aufbewahren in der Hoffnung …. ja welcher eigentlich )

Solchen Fehlern ist nachhaltig zu begegnen.  Sie müssen aufgelöst werden, bevor sie wie eine Bombe platzen.

Viel zu viele Unternehmens“chef“ haben hier ganz offensichtlich erhebliche Versäumnisse geduldet oder gar angeordnet, also die Prävention völlig außer acht gelassen.

Wir spüren die FEHLENTWCKLUNGEN auf und beraten Sie bei deren Bewältung!

Seit dem 1.3.2012 wurde die Insolvenz-Ordnung geändert und bietet jetzt als ESUG – vergleichbar mit dem Chapter 11 – die Möglichkeit, dass sie ihr Unternehmen sanieren und so nicht nur die wirtschaftlichen Werte des Unternehmens erhalten, sondern auch deren Arbeitsplätze.

Der Unternehmer wählt zunächst seinen Sanierungsberater, mit dem er die Sanierung seines Unternehmens mittels  des Schutzschirmverfahren plant. Der Sanierungsberater ist die Vertrauensperson des Unternehmers und wird ihm während der gesamten Sanierung loyal zur Seite stehen.

Wir beraten und begleiten Sie und veranlassen für Sie alles Erforderliche zur Sanierung und Werterhaltung ihres Betriebes.

AAL

DIE BERATER   IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL

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