elektronische Rechnung

Die Europäische Kommission will elektronische Rechnungen denen auf Papier gleichstellen. Das heißt:

In Zukunft können Sie Ihre Rechnungen ohne weiteres per E-Mail an Ihre Kunden senden. Und Sie können die Umsatzsteuer aus elektronischen Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen. Noch mehr:

Wenn es nach dem Willen der Kommission geht, können Sie bald sogar Papierrechnungen einscannen und einfach auf Ihrem PC speichern. Die lästige, jahrelange Aufbewahrung in Aktenordnern würde dann endlich der Vergangenheit angehören.

Hintergrund des lange überfälligen Vorstoßes der EU-Kommission:

„Die derzeitigen MwSt-Vorschriften für die Rechnungsstellung sind zu kompliziert und uneinheitlich. Dies verursacht für grenzüberschreitend tätige Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand und erleichtert zudem den MwSt-Karussellbetrug“, erklärt László Kovács, der in der EU-Kommission für Steuern und Zollunion zuständig ist.

Bis jetzt handelt es sich nur um eine vorgeschlagene Richtlinie (vom 1.12.2008, Az.: COM(2008) 805 final 2008/0228 (CNS)). Ob überhaupt und wie schnell diese Vorschläge die Brüssler Mühlen durchlaufen und in deutsches Recht umgesetzt werden, das steht in den Sternen. So lange müssen sich noch an die strengen Regeln halten die für umsatzsteuerliche Anerkennungen von elektronischen halten, wenn diese vom Finanzamt anerkannt werden sollen.


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