Insolvenzverwalter hat keinen uneingeschränkten Zugriff auf die Steuerakten

Ein Insolvenzverwalter darf nicht alles, auch wenn er das gerne möchte.

Kommt es zu einer Insolvenz, stehen die Steuerakten des Schuldners ihm nur bedingt zur Verfügung.

Ein Insolvenzverwalter darf Steuerakten des Schuldners ohne dessen Zustimmung nur eingeschränkt einsehen. Dies hat das rheinland-pfälzische Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az.: 1 K 1752/07).

Die Richter bestätigten die Ermessensentscheidung eines Finanzamtes, das dem Kläger nur Auskunft über einzelne Sachverhalte gegeben hatte. Weitere Informationen verweigerte die Behörde unter anderem mit Hinweis auf die mangelnde Zustimmung des Schuldners und das Steuergeheimnis seiner getrennt veranlagten Ehefrau.

Der Insolvenzverwalter wollte laut Gericht herausfinden, ob Vermögen des Schuldners möglicherweise an Verwandte verschoben wurde und beantragte umfassende Akteneinsicht. Vom Schuldner selbst und seinen Steuerberatern seien diese Informationen nicht zu erhalten, hatte er erklärt. Die Zustimmung des Schuldners könne jedoch nicht durch die des Insolvenzverwalters ersetzt werden, entschieden die Richter.


Beitrag veröffentlicht

in

von