Schlagwort: Rechnung

  • elektronische Rechnung

    Die Europäische Kommission will elektronische Rechnungen denen auf Papier gleichstellen. Das heißt: In Zukunft können Sie Ihre Rechnungen ohne weiteres per E-Mail an Ihre Kunden senden. Und Sie können die Umsatzsteuer aus elektronischen Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen. Noch mehr:

  • Leistungsbeschreibung und Vorsteuerabzug

    Der BFH entschied nach gegenteiliger vorinstanzlicher Entscheidung unter dem 8.10.2008 V R 59/07, dass eine Leistungsbeschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996“ nicht ausreicht, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt.