Heute streiken die Passagierkontrolleure am Flughafen Köln/Bonn und Düsseldorf. Bisher beträgt der Stundensatz der Sicherheitsmitarbeiter € 14.70/Std. Verdi fordert € 1,50 bis € 2,50 mehr. Dies würde bedeuten, dass die nur angelernten Flughafenkontrolleure beinahe den selben Verdienst haben wie ein gelernter Kriminalkommissar.
Was bedeutet dieser Streik für die annulierten Flüge der Airlines für die Reisenden?
Wird am Flughafen vorübergehend die Arbeit niedergelegt und muß der Flug deswegen gestrichen werden, so muss die Airline nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte den Kunden per Ersatzflug zum Ziel befördern. Dies wird kaum möglich sein, denn die Airlines sind insgesamt gleichermaßen betroffen. Ein Ersatzflug wäre wohl nur an nicht betroffenen Airports möglich.
Fluggäste, denen aufgrund des langen Wartens auf einen Ersatzflug die Lust am Verreisen vergangen ist, dürfen bei der Annullierung ihres Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen braucht die Fluggesellschaft nicht zu leisten. Dies gilt im übrigen auch bei einem unternehmensinternen Streik (BGH, Urteil vom 21.08.2012 – X ZR 138/11).
Ass. K. Brodbeck