BFH fordert Mäßigung von Steuerfahndern

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit dem Verhalten von Steuerfahndern zu beschäftigten und kam zu dem Schluß, dass viele Maßnahmen der Steuerfahnder „unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“, sind.

Das Ansehen des angeblichen Steuersünders ist durch Handlungen der Steuerfahner erheblich gefährdet worden, weil der Verdacht der Steuerhinterziehung bei Dritten Zweifel an der persönlichen Integrität des Verdächtigen begründen könnten. Ein Steuerpflichtiger hat ein Rehabilitationsinteresse, wenn die Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren den Eindruck erweckt, dass in einem Strafermittlungsverfahren ermittelt werde und hierdurch sein Ansehen gefährdet wird. (BFH Urteil vom 4.2.2013 – Az.: 2012 VIII R 5/10).

Der BFH-Richter Heinz-Jürgen Pezzer beschrieb das Vorgehen der Steuerfahnder: „Das sei fast so, als werde die GSG9 zur Regelung des Straßenverkehrs eingesetzt“