berechtigtes Herausgabeverlagen des Dienstwagen bei Krankheit

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (Urteil vom 14. Dezember 2010, Az.: 9 AZR 631/09), das der Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers heraus verlangt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Privatnutzung des Fahrzeuges gestattet ist.

Die Erfurter Richter urteilten, dass die Überlassung eines Pkws zur privaten Nutzung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung sei. Daher braucht ein Arbeitgeber nur so lange ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wie er Arbeitsentgelt schuldet. Mit Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall können Sie also das Fahrzeug heraus verlangen!


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