Schlagwort: Sperrminorität

  • Alleingesellschafter ist kein Arbeitnehmer

    Vor dem Arbeitsgericht klagte eine Alleingesellschafterin ihren Lohn als Arbeitnehmerin ein. Dies stellte fest, dass sie keine Arbeitnehmerin sei. Sie sei auch auch nicht zum Zeitpunkt der Insolvenz geworden.