Schlagwort: europäische

  • elektronische Rechnung

    Die Europäische Kommission will elektronische Rechnungen denen auf Papier gleichstellen. Das heißt: In Zukunft können Sie Ihre Rechnungen ohne weiteres per E-Mail an Ihre Kunden senden. Und Sie können die Umsatzsteuer aus elektronischen Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen. Noch mehr: