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elektronische Rechnung
Die Europäische Kommission will elektronische Rechnungen denen auf Papier gleichstellen. Das heißt: In Zukunft können Sie Ihre Rechnungen ohne weiteres per E-Mail an Ihre Kunden senden. Und Sie können die Umsatzsteuer aus elektronischen Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen. Noch mehr: