Schlagwort: deutsch

  • Kündigung – mangelnde Deutschkenntnisse

    Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber dürften von ihren Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).