Schlagwort: Beurteilung

  • Arbeitszeugnis darf nicht schlechter sein als ein Zwischenzeugnis

    Es kommt vor, dass ein Miarbeiter ein Zwischenzeugnis von seinem Arbeitgeber wünscht. Erstellt der Arbeitgeber ein solches – wohlwollendes – Zwischenzeugnis, damit damit dieser sich zum Beispiel damit bewerben kann, so darf ein zeitnah erstelltes endgültige Zeugnis keine andere Beurteilung enthalten.