Schlagwort: Az.: 2 Sa 237/12
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Arbeitsrecht: Unwirksame Befristung
Verrechnet sich der Arbeitgeber bei der Befristung auch nur um einen Tag, so besteht ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Verrechnet sich der Arbeitgeber bei der Befristung auch nur um einen Tag, so besteht ein Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.