Kriterien für den Beitritt zur Euro-Zone

Diese Kriterien muss ein Land für den Beitritt zur Währungsunion erfüllen (aus dem Vertrag von Maastricht von 1992):

Preisstabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei EU-Mitgliedsländer mit der niedrigsten Teuerung liegen. Als Maßstab gilt der EU-weit harmonisierte Verbraucherpreisindex.

Zinsen: Die Rendite langfristiger Anleihen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte höher sein als die in den drei Ländern mit der niedrigsten Inflationsrate.

Öffentliche Finanzen: Die Staatsverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen, die jährliche Neuverschuldung muss unter drei Prozent liegen.


Der Euro-Raum

Wechselkurs: Die Wechselkursbindung ist eine wichtige Vorstufe zur Teilnahme an der Währungsunion, denn nur mit einer abgestimmten Geld-, Währungs- und Finanzpolitik kann der Wechselkurs stabil genug gehalten werden. Die Landeswährung muss zwei Jahre lang am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM) teilgenommen und feste Bandbreiten ohne starke Schwankungen eingehalten haben. Zu einem zentralen Kurs zum Euro darf die Währung maximal um plus oder minus 15 Prozent abweichen. Es darf zudem keine Abwertung gegeben haben.

Rechtliche Konvergenz: Neben der Erfüllung wirtschaftlicher Kriterien muss die Gesetzgebung des Mitgliedstaates, auch die über die Zentralbank, mit dem Maastrichter Vertrag und dem Statut über das Europäische System der Zentralbanken vereinbar sein. Von zentraler Bedeutung ist die politische Unabhängigkeit der Notenbank.

Reale Konvergenz: Dies ist kein vertraglich fixiertes Kriterium, spielt aber beim Urteil über die Nachhaltigkeit der nominalen Konvergenz in einem bestimmten Referenzmonat eine große Rolle. Gemeint ist damit eine Angleichung des Einkommensniveaus und der Wirtschaftsstruktur, die mit dem Pro-Kopf-Einkommen und anderen Größen beurteilt werden.


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