EU: Auslandseinkäufe sollen durch einheitliche Käuferrechte gefördert werden

Die Europäische Kommission ( PM vom 08.10.2008 ) will Verbraucher mit einer Stärkung der EU-weiten Käuferrechte dazu bringen, auch im EU-Ausland einzukaufen, zum Beispiel via Internet. Dazu hat sie eine Richtlinie vorgeschlagen, die vier bestehende Rechtsvorschriften ersetzen und alle Aspekte eines Kaufvorgangs abdecken soll: Produktinformation, Vertragsbedingungen, Lieferung, Rücksendungen, Erstattungen, Reparaturen, Garantien und Widerruf.

Laut Kommission fürchten Verbraucher bisher, dass sie bei Einkäufen im Ausland nicht ausreichend vor Betrügereien geschützt sind. Händler wiederum zögerten angesichts der möglichen Risiken und der mit der Einhaltung der unterschiedlichen Rechtsvorschriften verbundenen Kosten.

Die Kommission würde die vorgeschlagenen Vorschriften eine Lieferung innerhalb von 30 Tagen vorschreiben. Verbrauchern würde eine Widerrufsfrist von 14 Tagen eingeräumt (Erstattung innerhalb von 30 Tagen). Der Richtlinienvorschlag verbiete missbräuchliche Vertragsklauseln und führe einheitliche Regeln für Online-Auktionen ein. Den Schutz vor aggressiven Verkaufspraktiken will die Kommission erhöhen sowie für eine einheitliche Regelung bei fehlerhaften Produkten sorgen.

Der Vorschlag muss von den 27 EU-Ländern und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden.

Es steht zu Erwarten, dass die Verbraucherrechte tatsächlich gestärkt werden.


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