Schadensersatzanspruch gegen einen Tierarzt

Der Käufer eines Pferdes hat einen Schadensersatzanspruch gegen den von ihm beauftragten Tierarzt wegen dessen Fehler in der Ankaufsuntersuchung. Zugleich hat der Käufer die Vorteile auszugleichen, die er durch den Kauf erhalten hat.

Der Vorteilsausgleich bedeutet, dass der Käufer seine Mängelbeseitigungsansprüche gegen den Verkäufer und sein Eigentum an dem Pferd an den Tierarzt zu übertragen hat.

OLG Celle Urt. v. 16.11.2009 – 20 U 1/09