Germanwingsflug 4 U 9525 – Alkohol und Drogen

Nachdem die Taskforce unter Mitwirkung des Verkehrsminister Dobrindt sich zunächst darauf festgelegt hatte, alles so zu lassen wie es sich „bewährt“ hat ( freiwillige ärztliche Beratung ), macht nun die Bundesregierung den Weg frei für gesetzliche unangemeldete Kontrollen der Piloten.

Zudem besteht eine EU Verordnung ( Nr. 965/2012 von 5. Oktober 2012 ) unter der Überschrift „technische Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments zur Festlegung und des Rates“ betreffend des Umgangs von Alkohol und Drogen.

Dort heißt es und „CAT.GEN.MPA.170 Alkohol und Drogen“: Der Betreiber hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keine Person ein Luftfahrzeug betritt oder sich dort aufhält, wenn sie in einem Maße unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht, dass mit Wahrscheinlichkeit die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder von dessen Insassen gefährdet ist.

Der Pilot, der sich unter dem Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, übt seine Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers aus. Dies ist zum einen der damals verantwortliche Geschäftsführer der Germanwings Herr Winkelmann und natürlich auch die Konzernmutter, hier in Person des Herrn Spohr als Vorstand der LH Group.

Ganz offensichtlich ist, dass die LH Group ihrer Pflicht der Überprüfung der Piloten und der Crew nicht nachgekommen ist, sondern es allein den Piloten in die Hand gelegt wurde, wie diese mit Alkohol und Drogen umgehen wollten. Diese Pflichtverletzung der Verantwortlichen führt damit zu einem strafrechtlich relevanten Organisationsverschulden.


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