Lehman Brother: deutsche Gerichte sind zuständig

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 17.1.2013 erstmals Schadenersatzklagen gegen US-Ratingagenturen vor deutschen Gerichten zugelassen. Diese Grundsatzentscheidung erging auf die Klage eines Rentners gegen die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P).

Der Mann fordert von S&P 30.000 Euro Schadenersatz für Lehman-Zertifikate, die er im Mai 2008 gekauft hatte. Seine Begründung: S&P habe trotz der sich bei der Lehman-Bank abzeichnenden Probleme eine gute Bewertung (A+) ausgestellt, auf die er sich verlassen und deshalb gekauft habe.

Der BGH begründete die Zuständigkeit deutscher Gerichte damit, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat, und wies die Berufung von S&P gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurück.

BGH Urteil vom 17.1.2013 – Az:III ZR 282/11