Schlagwort: Verwaltungsgericht Münster 27.04.2021 5 L 268/21 ( nicht rechtskräftig)
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Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen
Schülerinnen und Schüler dürfen in Nordrhein-Westfalen auch ohne vorherigen (negativen) Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 an schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster durch Beschluss vom 26. April 2021 klargestellt.