Schlagwort: Urteil vom 6. Februar 2013 – VIII ZR 374/11
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Fabrikneuheit und Nachbesserungsverlangen bei Neufahrzeugen
Der Käufer eines Neuwagens berief sich auf auf die fehlende Fabrikneuheit des von ihm gekauften Fahrzeugs. berufen kann, lehnte aber die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell ab.