Schlagwort: Urteil vom 4. Juli 2014 – V ZR 229/13
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Zurückbehaltungsrecht bei nicht gezahlten bzw. hinterlegten Abschleppkosten
Der BGH hat festgestellt, dass nur angemessene Abschleppkosten verlangt werden konnten,
Der BGH hat festgestellt, dass nur angemessene Abschleppkosten verlangt werden konnten,