Schlagwort: Urteil vom 28. Oktober 2020
-
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen
Urteil vom 28. Oktober 2020, X R 36/19 Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG