Schlagwort: Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12
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Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung.