Schlagwort: Urteil vom 23. April 2012 – II ZR 163/10
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Alterdiskriminierung gegenüber einem Geschäftsführer
Der 62 jährige Kläger erreichte erstmals, dass der Bundesgerichtshof das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer anwendet. Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung