Schlagwort: Urt. 23.4.2013 – 2 T 26/13
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trotz Rechtsschuldbefreiung keine Einstellung der Zwangsvollstreckung
Der vom Gläubiger beauftragte Gerichtsvollzieher wird angewiesen, den erteilten Vollstreckungsauftrag auszuführen entschied das LG Heidelberg.