Schlagwort: Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
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Unberechtige Mietminderung kann zur Räumung führen
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.7.2012 entschieden, dass die Kündigung des Vermieters wirksam ist, wenn der Mieter aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels die Miete minderte. Die Beklagten sind Mieter eines Einfamilienhauses der Kläger.