Schlagwort: Notgeschäftsführer
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Gesellschaft ist ohne Geschäftsführer nicht mehr prozeßfähig
Eine GmbH, deren einziger Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, ist nicht mehr prozessfähig i.S. des § 52 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1993 – II ZR 62/92, BGHZ 121, 263; Beschluss vom 7. Dezember 2006 – IX ZR 257/05, ZIP 2007, 144 Rn. 11). Sie hat mit der Amtsniederlegung ihren gesetzlichen Vertreter verloren.