Schlagwort: keine Schadensschätzung
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Konktreter Nachweis des Schadensumfang bei Urheberrechtsverletzung
Die Abmahner verlangten die Erstattung von Abmahnkosten. Anfangs 2.380,80 EUR, dann 1.610,00 EUR, berechtigt sei aber nur die Erstattung eines Betrags von nicht mehr als 995,00 EUR.