Schlagwort: Framing
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BGH: Framing
Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ ist grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen.
Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ ist grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen.