Schlagwort: Fortbildungskosten
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Arbeitnehmer – Fortbildungskosten – Rückzahlungsklauseln
Das Bundesarbeitsgericht entschied durch Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 900/07, dass Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach,