Schlagwort: Bundesgerichtshof

  • Beweislast für einen Mangel nach einer Nachbesserung

    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil, dass die Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten beim Verkäufer liegt, nicht beim Käufer. Der Kläger leaste von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen Audi S4, den die Leasinggesellschaft bei der Beklagten