Schlagwort: Attest
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Lohnfortzahlung bei Attest
Nicht unbedingt! Krankheit muss einziger Grund für Ausfall sein! Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit hat der Mitarbeiter nicht zwangsläufig Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.
Nicht unbedingt! Krankheit muss einziger Grund für Ausfall sein! Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit hat der Mitarbeiter nicht zwangsläufig Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.