Steueroase in Deutschland

Die langjährige Steueroase, das nordfriesische Norderfriedrichskoog, beugte sich ab dem Jahre 2004 dem Gewerbesteuergesetz und setzte die Gewerbesteuer von Null auf 200 Prozent herauf.

Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg in Märkisch-Oderland 20 Kilometer nördlich von Berlin dagegen erhob sich gegen die Bevormundung durch die Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde und beschloss nun zum sechsten Mal in Folge auch für das Jahr 2009 wieder die absolute Gewerbesteuerfreiheit.

Schon 81 Firmen sind aus Berlin (Hebesatz 410 Prozent), München (490 Prozent) oder Hamburg (470 Prozent) ins Oderland gezogen. Die Gewerbeförderung Freudenberg AG stampfte dafür mitten im Wald ein hochmodernes 50 Hektar großes Gewerbegebiet aus dem Boden.

Hierzu die Rechtslage:
Der Artikel 106, Absatz 6 des Grundgesetzes garantiert den Gemeinden verfassungsrechtlich, die Hebesätze selbst festzulegen. Den Gemeinden wird damit ein Instrument zur Verfügung gestellt, eigenverantwortlich ihren Finanzhaushalt zu regulieren. Die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg hat von der rechtlich legitimen Möglichkeit, auf die Gewerbesteuer zu verzichten, Gebrauch gemacht, um den Standort für die Ansiedlung von Unternehmen attraktiver zu machen und sich neue Einnahmequellen in Form von Nutzungsentgelten und Sondereinnahmen zu verschaffen.

Voraussetzung:
Der Firmensitz, die Oberleitung der Geschäftsführung und die tatsächliche Geschäftsaufnahme müssen nach Freudenberg verlegt werden. Das Gewerbe ist beim Amt Falkenberg-Höhe anzumelden. Der Handelsregistereintrag erfolgt in Frankfurt/Oder.


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