Kategorie: Wege aus der Krise

  • Betriebsrat und Kurzarbeit

    Für die Belegschaft bedeutet Kurzarbeit, dass der Erhalt des Arbeitsplatzes mit einem Einkommensverlust erkauft werden muss. Dieser ergibt sich allerdings nicht von selbst, da Kurzarbeit nicht per Direktionsrecht angeordnet werden kann. Will der Arbeitgeber Kurzarbeit erwirken,