Schlagwort: Wohnungstüren
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Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25.10.2013 entschieden, dass Wohnungseingangstüren nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen,