Schlagwort: Vorgangsnummer

  • Vorsteuer – Vorgangsnummer genügt nicht

    Jeder Unternehmer, der Vorsteuer aus einer Rechnung geltend machen will, muß diese auf Vollständigkeit prüfen. Allzu oft läßt sich das Finanzamt Zeit bei der Vergabe einer Steuernummer. Der Unternehmer – will oder kann er nicht warten – kann dann entweder gleich wieder Insolvenz anmelden, oder der Kunde kann dem Unternehmer den Betrag nur netto auszahlen.