Schlagwort: Verstoß gegen Datenschutz

  • Arbeitgeber darf nicht nach Ermittlungsverfahren fragen

    Der Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).