Schlagwort: verschwiegen

  • Verjährung nicht bei Rückvergütung

    Banken müssen heute und mußten es auch in der Vergangenheit: ihre Kunden über Provisionen informieren, die sie für die Vermittlung von Geldanlagen erhalten. Unzureichend informierte Kunden können auch noch Jahre zurückliegende Geldgeschäfte rückgängig machen, lautet ein aktuelles Urteil Bundesgerichtshofs (BGH)