Schlagwort: Vermögenseinbuße

  • Eigenständige Feststellungen zum Vorliegen des Vermögensschadens

    Der 3. Strafsenat hat sich in dem Beschluss BGH HRRS 2011 Nr. 987 bemerkenswert klar für eine Übertragung der zu § 266 StGB entwickelten Anforderungen an die Nachteilsbegründung auf den Betrugsschaden entschieden (siehe z.B. auch schon Schlösser HRRS 2011, 254 ff. und AnwK/StGB-Gaede [2011] § 263 Rn. 96 ff.):