Schlagwort: Urteil vom 4. April 2014 – V ZR 275/12
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Schadensersatzpflicht gibt es nicht unbeschränkt
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4.4.2014 entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.