Schlagwort: Urteil vom 30.10.2019 – VIII ZR 69/18 V
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verletztes Pferd ist nicht immer ein „Unfallpferd“
Wurde ein Pferd verletzt und ist seine Verletzung ausgeheilt, so muß das Pferd nicht dauerhaft auch ein „Unfallpferd“ bleiben.
Wurde ein Pferd verletzt und ist seine Verletzung ausgeheilt, so muß das Pferd nicht dauerhaft auch ein „Unfallpferd“ bleiben.