Schlagwort: Urteil vom 27.04.2011

  • internetfähiger PC kann von GEZ Gebühren befreit sein

    Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Dies stellt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Bayern klar.