Schlagwort: Urteil vom 22.04.2015 (14 U 19/14)
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Verletzter Hufschmied hat keine Mitschuld
Ein beim Beschlagen von dem Pferd verletzter Hufschmied kann den Tierhalter ungekürzt aus der Tierhalterhaftung in Anspruch nehmen.
Ein beim Beschlagen von dem Pferd verletzter Hufschmied kann den Tierhalter ungekürzt aus der Tierhalterhaftung in Anspruch nehmen.