Schlagwort: Urteil vom 15. Juli 2016 – V ZR 195/15
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Überbau ist nicht immer ein Überbau
Die Kläger kauften Anfang 1968 von einer Bürgerin deren Wohngrundstück in der Innenstadt von Rostock-Warnemünde.
Die Kläger kauften Anfang 1968 von einer Bürgerin deren Wohngrundstück in der Innenstadt von Rostock-Warnemünde.