Schlagwort: Urteil vom 12.08.2014 – 26 U 35/13
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Kein Honoraranspruch des Zahnarztes bei Unterlassen einer ordnungsgemäßen Aufklärung
Es besteht keine Zahlpflicht für eine Zahnbehandlung nach unzureichender Aufklärung über andere Behandlungsmöglichkeiten.