Schlagwort: Urteil vom 12.03.2013 – 2 K 169/11 –

  • Zuhälter als Betriebsausgabe absetzbar

    Prostitution ist ein Gewerbebetrieb und Unterliegen somit der Gewerbesteuerpflicht, weil sich die Prostituierten am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen und ihre Leistungen am Markt anbieten.