Schlagwort: Urteil vom 11. Juni 2015 – VII ZR 216/14

  • Kein Rückzahlungsanspruch des Werklohns bei Schwarzarbeit

    Der BGH hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch