Schlagwort: Urteil vom 09.07.2014 – VIII ZR 376/13 –
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Kein Kündigungsgrund bei gewerblicher Nutzung einer Mietsache
Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Bestreiten des Lebensunterhalts durch eine freiberufliche oder gewerbliche Nutzung allein kein sachgerechtes Kriterium für die Bestimmung des überwiegenden Nutzungszwecks darstellt.