Schlagwort: Urlaubsabgeltungsanspruch

  • Ersatzurlaub bei Insolvenz

    Der in Geld abzugeltende Schadensersatzanspruch ist vergleichbar einem Urlaubsabgeltungsanspruch im Sinne des § 7 Abs 4 Bundesurlaubsgesetz nicht insolvenzgeldfähig. Er entsteht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist deshalb gemäß § 184 Abs 1 Nr 1 SGB III von der Gewährung eines Insolvenzgeldes