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Begriffsinhalt einer Marke, hier AIDA / AIDU
Entgegen des Landgerichtes Köln entschied der BGH mit Urteil vom 29.7.2009 – I ZR 102/07 in der Markenrechtsstreitigkeit AIDA/AIDU, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann auch dann gilt, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt.